UNSERE
LABELS
Ein neues nationales Label
Im Rahmen ihrer Mission zur Förderung luxemburgischer Spirituosen hat die Union Nationale des Distillateurs Agricoles Luxembourgeois (im Folgenden „UNDAL“) ein Label für Spirituosenprodukte (Spirituosen, Liköre & Bitterstoffe sowie Gins) entwickelt.
Ein Qualitätssiegel strebt nach Exzellenz, gibt Verbrauchern Orientierung bei der Wahl und fördert Innovationen. Lesen Sie unten die Ziele und Hauptaufgaben des Labels.
​
Präzise Ziele zur Strukturierung des neuen Labels
-
Das Vertrauen der Verbraucher in die Produktion und Vermarktung alkoholischer Getränke in der Region stärken
-
Die Garantie für eine Produktion und Vermarktung von Spirituosen, Likören und Gins in höchster Qualität
-
Durchsetzung der Grundsätze guter beruflicher Praxis und der in den Label-Spezifikationen definierten Standards
-
Erhöhen Sie den Mehrwert durch die Diversifizierung der vom Label abgedeckten Produkte
-
Förderung hochwertiger regionaler Produkte im Bereich der Brandy-, Likör- und Gin-Herstellung im In- und Ausland
-
Das Label koordiniert Analysen und stellt die Produktqualität sicher
-
Bewerben Sie Spirituosen mit dem Label und sorgen Sie für die Kommunikation mit der breiten nationalen und internationalen Öffentlichkeit
-
Stehen Sie den Mitgliedern mit wertvollen Ratschlägen zur Seite und unterstützen Sie sie in den verschiedenen Phasen ihrer Tätigkeit
-
Schützen Sie das lokale Know-how und sorgen Sie für eine starke und kompetente Tätigkeit
Die Hauptaufgaben sind die Unterstützung seiner Mitglieder
Kriterien für
die Mitgliedschaft sind wie folgt:
-
Jedes Unternehmen mit Sitz in Luxemburg kann eine Partnerschaft beantragen
-
Die Produktion und Abfüllung muss in Luxemburg erfolgen
-
Artikel mit dem Label müssen auf dem lokalen Markt erhältlich sein
-
Der ausgewählte Partner muss über alle erforderlichen Berechtigungen zur Durchführung seiner Aktivitäten verfügen
-
Der Partner muss einen echten Mehrwert in die Produktionskette bringen (kein Kauf-Verkauf).
-
Ein Unternehmen, das die Nutzung des Labels beantragt, muss seit mindestens zwölf Monaten bestehen
-
Der Eigentümer behält sich das Recht vor, einen Partnerschaftsantrag abzulehnen, der nicht den Werten des Labels oder den Spezifikationen entspricht.
-
Früchte, Getreide und Kräuter müssen in Luxemburg zubereitet, zerkleinert oder mazeriert und destilliert werden.
-
Die Produkte müssen gemäß der Verordnung (EU) 2019/787 verkehrsfähig sein.
-
Die Produktkennzeichnung muss der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 entsprechen.
-
Für Kontakt- und Verpackungsmaterialien werden ausschließlich nachwachsende, biologisch abbaubare oder wiederverwendbare Materialien verwendet
Ein Zertifikat für Exzellenz
Um die kontinuierliche Weiterentwicklung und die Suche nach qualitativ hochwertigen Spirituosenprodukten anzuregen, hat der Inhaber des Labels eine Variation des Basislabels eingeführt. Primeurs sind somit eine Untergruppe des Labels, die die Elite der Produkte repräsentiert, die das Label tragen.
​
Alle Produkte mit dem Primeur-Label erhielten bei einer organoleptischen Prüfung durch die Verkostungsjury mindestens 14 von 20 möglichen Punkten.
EDELBRÄNDE
-
Insgesamt müssen 80 % der für die Herstellung von Eaux-de-vie verarbeiteten Früchte aus der Region (also im Umkreis von 250 km um den Hauptsitz des Labelinhabers) stammen. Der Hersteller muss eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass dies in seinem gesamten Betrieb eingehalten wird, und ein aktuelles Buch über die verwendeten Rohstoffe führen.
-
Brände und Spirituosen stammen aus natürlicher Gärung oder Mazeration und werden ausschließlich aus Früchten oder Getreide hergestellt.
-
Der Alkoholgehalt von Edelbränden und Spirituosen muss zwischen 40,0 % vol. und 50,0 % vol.
-
Brände und Spirituosen dürfen nur mit einem preisgekrönten Brandy oder einer Spirituose gleicher Art gemäß diesen Vorgaben gemischt werden.
-
Obwohl es keine gesetzlichen Grenzwerte für den Gesamtsäuregehalt von Spirituosen gibt, verlangt das Label Spirits of Luxembourg je nach Art einen Höchstgehalt zwischen 50 und 250 mg pro 100 ml reinem Alkohol; siehe Anhang E. Spirituosen mit einem hohen Gesamtsäuregehalt sind schwer verdaulich und beeinträchtigen den Genuss für den Verbraucher. Daher besteht bei Qualitätsspirituosen ein Interesse daran, den Gesamtsäuregehalt zu minimieren.
-
Zusätzlich zu den in der Verordnung (EU) 2019/787 vorgeschriebenen Grenzwerten für Methanol und Blausäure gelten für Spirituosen weitere Grenzwerte bzw. Mindestgehalte:
-
Zucker hinzugefügt
-
Totale Säure
-
Ethylacetat
-
Höhere Alkohole
-
-
Die Werte sind sortenspezifisch und können der Tabelle im Anhang E der Spezifikationen entnommen werden
-
Jede Charge von Branntweinen und Spirituosen unterliegt einer organoleptischen Prüfung durch die Verkostungsjury nach dem DLG-Schema, wonach das Produkt mindestens 14 Punkte erreichen muss, um ausgezeichnet zu werden.
-
Mindestens 15 % des für die Herstellung von Fruchtlikören verwendeten Alkohols müssen Alkohol sein, der aus der natürlichen Gärung ausschließlich der betreffenden Frucht stammt, sofern keine anderen europäischen Vorschriften in Kraft sind.
-
Honigliköre (Hunnegdrëpp) und Kräuterliköre können aus Alkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, Getreide, Apfel, Brandy und anderen nicht fruchtigen Basen hergestellt werden.
-
Der Alkoholgehalt von Likören muss zwischen 18,0 % vol. und 40,0 % vol. . Der Mindestalkoholgehalt einer Spirituose mit bitterem Geschmack beträgt 15 Vol.-%.
-
Liköre können mit Lebensmitteln oder Lebensmittelextrakten aus den genannten Produkten aromatisiert werden. Eine Aromatisierung mit künstlichen Aromen ist nicht gestattet.
-
Eine Spirituose mit bitterem Geschmack oder bitter ist eine Spirituose mit überwiegend bitterem Geschmack, die durch Aromatisieren von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs oder Destillat landwirtschaftlichen Ursprungs oder beiden mit Aromastoffen oder Aromazubereitungen oder beidem hergestellt wird.
-
Methanol ist eine giftige organische Verbindung, die bei der alkoholischen Gärung entsteht. In den Gemeinschaftsvorschriften sind Grenzwerte für die Begrenzung von Methanol in Spirituosen festgelegt, für Liköre ist dies jedoch nicht vorgeschrieben. Um den Verbrauchern jedoch Produkte mit einem niedrigen Methanolgehalt zu garantieren, verlangt das Spirits of Luxembourg-Label für Liköre einen maximalen Methanolgehalt von 500 mg pro 100 ml reinen Alkohols.
-
Unabhängig von der produzierten Charge werden die Liköre einmal im Jahr von der Verkostungsjury nach dem DLG-Schema organoleptisch geprüft, wonach das Produkt die Mindestpunktzahl von 14 erreichen muss, um ausgezeichnet zu werden bzw. zu bleiben.
Liköre &
die Bitterstoffe
Gins
-
Der Alkoholgehalt von Gin muss zwischen 40,0 % vol. und 60,0 % vol.
-
Der Gin muss den Anforderungen der Kategorie 21 destillierter Gin der Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments entsprechen
-
Gin wird ausschließlich durch Destillation von Ethylalkohol unter Zusatz von Wacholderbeeren und anderen natürlichen Pflanzenstoffen hergestellt, wobei der Wacholdergeschmack vorherrschend bleibt.
-
Methanol ist eine giftige organische Verbindung, die bei der alkoholischen Gärung entsteht. In den Gemeinschaftsvorschriften sind Grenzwerte für die Begrenzung von Methanol in Spirituosen festgelegt, für Gin ist dies jedoch nicht vorgeschrieben. Um den Verbrauchern jedoch Produkte mit einem niedrigen Methanolgehalt zu garantieren, verlangt das Spirits of Luxembourg-Label für Gins einen maximalen Methanolgehalt von 500 mg pro 100 ml reinen Alkohols.
-
Unabhängig von den produzierten Chargen wird der Gin einmal im Jahr von der Verkostungsjury nach dem DLG-Schema organoleptisch geprüft, wonach das Produkt die Mindestpunktzahl von 14 Punkten erreichen muss, um ausgezeichnet zu werden bzw. zu bleiben.